Wildmarkabenteuer-Nordschweden

Jagdführungen

Im Winter Jagd auf Auerhahn, Birkhahn, Schneehühner, Schneehase und Winterfuchs in meinem ca. 7000 Hektar grossen Revier.

JAGDZEITEN:

  • Birk- und Auerhahn 15.11.-31.01.
  • Schneehuhn: 25.08.-15.03.
  • Fuchs: 01.08.-15.04.
  • Hase: 01.09.-28.02.
  • Biber: 01.10.-15.06.

(Kosten auf Anfrage)

ANGEBOT:
1 Woche (7 Tage, An- und Abreisetag/ 1 Tag) all inclusive Jagd

Kosten: 1.050.- Euro
In den Kosten enthalten sind der Mietpreis für die Ferienwohnung, die Rundum Versorgung mit Frühstück und Tagesmenü, 5 Jagdführungen incl. Erlegung eines Birk- oder Auerhahns , Schneehühner, Schneehase und Fuchs. Eintopfessen unter einem faszinierenden Sternenhimmel!

Langlaufskier oder Schneeschuhe (je nach Schneelage) werden von uns bereitgestellt!

DIE JAGD IN SCHWEDEN

Das Jagdland Schweden besticht durch eine Vielzahl an Seen, Flüssen, Moorgebieten und zusammenhängenden, großflächigen Waldgebieten. Durch die nachhaltige Bejagung und strenge Einhaltung der Jagdzeiten ist eine hohe, abwechslungsreiche Wilddichte vorhanden.

Jagdgäste benötigen für die Jagd folgendes:

  • einen gültigen Europäischen Waffenpass im Original oder eine beglaubigte Kopie.
  • einen deutschen / europäischen Jagdschein

WAFFENEINFUHR

Die Einfuhr von Waffen zur Ausübung der Jagd ist in Schweden generell erlaubt. Für die Einfuhr von Waffen ist mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt ein Antrag an die schwedische Polizeibehörde zu stellen. Maßgebend ist die Polizeibehörde des Ortes, an dem der Grenzübertritt bei Ein- und Ausreise erfolgt.

  • Polismyndigheten i Stockholms län
    Flygplatspolisen Arlanda
    Box 38
    S- 19045 Stockholm- Arlanda
    Tel: 0046-8/4015311
  • Polismyndigheten i Skane län
    Vapenärenden
    S- 20590 Malmö
    Tel: 0046- 40/201000
  • Trelleborg und Ystad
    Polismyndigheten i Skane län
    Polisomrade Södra Skane
    Vapenenheten
    S- 27100 Ystad
    Tel: 0046- 411/67500
  • Helsingborgs Polisomrade
    Vapenärenden
    Box 632
    S- 25106 Helsingborg
    Tel: 0046- 42/174000
  • Polismyndigheten i Västra Götaland
    Förvaltningsavdelningen
    Tillstandsgruppen
    Box 429
    S- 40126 Göteborg
    Tel: 0046- 31/7393540

GÄSTE, die keinen Europäischen Feuerwaffenpass, Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte vorweisen können, haben gemäß der schwedischen Jagdgesetze die Möglichkeit, sich die Jagdwaffe vom schwedischen Jagdführer auszuleihen (sog. Aufsichtsjagd). Wichtig in diesem Zusammenhang ist ein Versicherungsschutz, der sowohl persönliche Schäden als auch dritten zugefügte Schäden abdeckt.

EINFUHR VON HUNDEN

Für die Einfuhr eines Hundes (mehrerer Hunde) nach Schweden ist ein Europäischer Hundepass erforderlich, der im Heimatland zu besorgen ist. Der Hundepass muss die Durchführung der geforderten Impfungen durch entsprechende Eintragungen belegen. Ihr ortsansässiger Tierarzt wird Ihnen beim Ausstellen des Passes behilflich sein.

ALLGEMEINE EINREISEBESTIMMUNGEN

Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Alle Einreisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.