Anreise mit dem Flugzeug
Von 4 deutschen Flughäfen Direktflüge mit LTU oder Germanwings nach Arvidsjaur. Zweimal die Woche von München, Stuttgart, Frankfurt/Hahn und Hannover nach Arvidsjaur. Alle größeren Flughäfen bieten Direktflüge nach Stockholm an. Anschlussflug nach Arvidsjaur oder Skelleftea mit SAS.
- www.skycheck.com
- www.fly-car.de Tel. 06133/571391
- 1-2 fly Reisen
- www.BravoFly.de
- www.skyscanner.de
- www.billigflieger.de
Anreise mit der Bahn
Flug nach Stockholm- ab Stockholm mit dem Nachtzug bis Jörn.
Anreise mit dem Auto
- Von Rostock oder Travemünde mit TT-Line (www.ttline.com/de) nach Trelleborg.
- Weiter auf der E4 über Stockholm nach Skelleftea.
- Ab Skelleftea auf die 95 Richtung Bodö(Norwegen) bis Jörn.
Sie können auch den Inlandsweg (E4 bis Stockholm, dann die 45 bis Arvidsjaur ) wählen. Jedoch ist im Winter die E4 besser passierbar
Andere Alternative mit Ostseefähren: Mit der Finnlines in 9 Std.nach Schweden. Finnlines.com
Anreise mit Euroliner
Bus/Bahn- von München, Stuttgart, Leipzig, Mannheim, Frankfurt, Dresden, Berlin, Dortmund, Köln, Oldenburg, Bremen über Hamburg, Kopenhagen, Helsingör, Helsingborg nach Stockholm. Ab Stockholm mit dem Nachtzug weiter nach Jörn. Sehr preiswerte Reisevariante.
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SCHWEDISCHE ZOLLBESTIMMUNGEN für EU- REISENDE
Einfuhr von Alkohohl nach Schweden:
Wer 20 Jahre oder älter ist, darf Alkohohl zum persönlichen Verbrauch nach Schweden einführen. Grundsätzlich ist zu beachten:
- Der Alkohohl muss selbst eingekauft worden sein.
- Er ist für den persönlichen Verbrauch bestimmt.
- Er wird selbst transportiert.
Eine Richtlinie für den Eigengebrauch stellen die folgenden Mengen dar:
- Spirituosen über 22% - bis zu 10Liter.
- Starkwein / Dessertwein zwischen 15% und 22% - bis zu20 Liter
- Wein zwischen 3,5% und 15% - bis zu 90 Liter
- Bier bis max. 3,5% - 110 Liter
Einfuhr von Tabakwaren nach Schweden:
- Erlaubt ist die Einfuhr von bis zu 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos, oder 100 Zigarren, oder 1 kg Tabak ), zoll- und steuerfrei, vorausgesetzt, man ist 18 Jahre alt.
Einfuhr von Lebensmitteln nach Schweden:
- Fisch, Weichtiere und Krustentiere: Insgesamt dürfen max. 15 kg eingeführt werden, wenn sie zum Verbrauch im eigenen Haushalt bestimmt sind! Der Fisch muss gereinigt und ausgenommen sein.
- Fleisch- und Fleischprodukte dürfen ebenfalls zum persönlichen Verbrauch eingeführt werden. Menge: 15 kg
- Milch, Butter, Käse und Eier- Diese verderblichen Waren dürfen nur dann ausnahmsweise eingeführt werden,
- wenn sie zum persönlichen Reisegepäck des Urlaubers gehören, also z.B. in der Butterbrotdose.
Für alle aufgeführten Punkte gilt: Der Zollbeamte wird bei einer Stichprobenkontrolle das Gesamtbild bewerten, das er vorfindet und danach entscheiden, ob die Waren noch zum Eigenbedarf zählen!
Erläuterungen zum schwedischen ALLEMANSRÄTT:
Nicht stören, nichts zerstören - so lautet die Grundregel des Allemansrätt, des schwedischen Rechts zum Gemeingebrauch der Natur. Das Allemansrätt schränkt den Aufenthalt in der schwedischen Natur ein. Hier erfahren Sie, welche Bestimmungen das Allemansrätt beinhaltet. Für organisierte Outdoor- Aktivitäten gelten gemäß den schwedischen Umweltgesetzen besonders strenge Anforderungen. Mehr unter: www.naturvardsverket.se











